Sie suchen eine kompetente Rechtsberatung im Bereich des Wirtschaftsrechts? Unsere Kanzlei bietet Ihnen genau das. Mit unserem erfahrenen Team aus Rechtsanwälten/innen und Notar stehen wir Ihnen bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Bereich des Wirtschaftsrechts zur Seite.
Ob es um die Gründung oder Umstrukturierung Ihres Unternehmens geht, um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen, um Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, um arbeitsrechtliche Angelegenheiten oder um die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht – wir sind für Sie da. Als Anwaltskanzlei für Wirtschaftsrecht in Münster begleiten wir Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie mittelständische Betriebe im gesamten Münsterland.
Unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Fachwissen im Wirtschaftsrecht machen uns zu Ihrem verlässlichen Partner – unabhängig von Größenordnung und Branche. Wir verstehen die komplexen Anforderungen des Wirtschaftsrechts und finden maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse. Und wo unternehmerische Entscheidungen der notariellen Beurkundung bedürfen – etwa bei der Gründung einer GmbH oder der Übertragung von Geschäftsanteilen – haben wir das Notariat gleich im eigenen Haus.
Der richtige rechtliche Rahmen entscheidet über den späteren Erfolg. Wir beraten Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform – vom Einzelunternehmen über die GbR und GmbH bis zur UG oder GmbH & Co. KG –, gestalten Gesellschaftsverträge und begleiten Gründung, Beteiligungen und Anteilsübertragungen. Als Kanzlei mit eigenem Notariat führen wir Beratung und Beurkundung aus einer Hand zusammen: durchdacht, rechtssicher und ohne dass Sie eine weitere Kanzlei aufsuchen müssen.
Ob Wachstum, Umwandlung oder Generationswechsel – wir strukturieren Ihr Unternehmen rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll. Wir begleiten Anteilsübertragungen, Beteiligungsmodelle und die Unternehmensnachfolge und verbinden dabei gesellschafts-, erb- und steuerrechtliche Überlegungen, damit das Lebenswerk in sichere Hände übergeht und der Betrieb handlungsfähig bleibt.
Verträge sind das Rückgrat jeder Geschäftsbeziehung – und viele Risiken entstehen erst dort, wo Klauseln unpräzise oder unwirksam sind. Wir gestalten und prüfen Ihre Verträge: Liefer- und Kaufverträge, Kooperations- und Gesellschaftervereinbarungen, allgemeine Geschäftsbedingungen, Dienst- und Werkverträge. Ziel ist ein Vertrag, der Ihre Interessen abbildet und einer gerichtlichen Kontrolle standhält, bevor der Konflikt entsteht.
Im Handelsrecht begleiten wir Sie durch den unternehmerischen Alltag: Fragen des Handelsregisters, Handelsvertreter- und Vertriebsrecht, kaufmännische Geschäftsbeziehungen und die Absicherung Ihrer Forderungen. Wir sorgen dafür, dass rechtliche Fragen Ihr Geschäft nicht ausbremsen, sondern absichern.
Als Arbeitgeber tragen Sie besondere Verantwortung – und besondere Risiken. Wir gestalten rechtssichere Arbeitsverträge, begleiten Sie bei Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen, bei Betriebsänderungen und in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Mit gleich zwei Fachanwälten für Arbeitsrecht im Haus steht Ihnen hier ausgewiesene Expertise zur Seite.
Wo eine außergerichtliche Einigung nicht gelingt, setzen wir Ihre Ansprüche mit Nachdruck durch – vor den Land- und Amtsgerichten in Münster und darüber hinaus. Wir vertreten Sie in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten ebenso entschlossen wie besonnen und behalten dabei stets das wirtschaftlich sinnvolle Ergebnis im Blick.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Ziele zu erreichen. Putzo · Früh · Kollegen – Ihre Anwaltskanzlei für Wirtschaftsrecht am Servatiiplatz 9 im Iduna-Hochhaus in Münster. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und mehr über unsere Leistungen im Wirtschaftsrecht zu erfahren:
Das hängt von Haftung, Steuern, Kapitalbedarf und Ihren Zielen ab – von der GbR über die GmbH bis zur GmbH & Co. KG. Wir analysieren Ihre Situation und empfehlen die Rechtsform, die wirtschaftlich und rechtlich zu Ihnen passt; die notarielle Gründung übernehmen wir gleich mit.
Unbedingt – und das ist fast immer günstiger als der spätere Streit. Wir prüfen Verträge auf Risiken und unwirksame Klauseln, verhandeln nach, wo Spielraum besteht, und gestalten Verträge, die Ihre Interessen absichern.
Ja. Wir verbinden gesellschafts-, erb- und steuerrechtliche Überlegungen zu einer rechtssicheren Übergabe – von der Anteilsübertragung bis zur vollständigen Nachfolgeregelung, notariell umgesetzt aus einer Hand.
Wir besprechen die Vergütung transparent im ersten Gespräch – je nach Aufgabe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder als Honorarvereinbarung. So wissen Sie vorab, womit Sie rechnen.
Ja, ausdrücklich – unabhängig von Größenordnung und Branche. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler profitieren von einer festen anwaltlichen Ansprechpartnerschaft, die das Geschäft absichert, statt es auszubremsen.