Sozialrecht

Ihr Antrag auf Zuerkennung oder Erhöhung einer Schwerbehinderung, eines Merkzeichens oder eines Pflegegrades wurde abgelehnt oder man möchte Ihnen einen bereits zuerkannten Pflege- oder Behinderungsgrad wieder entziehen? Wird Ihnen eine Erwerbsunfähigkeitsrente nicht zugestanden?

Putzo Früh Kollegen – Rechtsanwälte Fachanwälte Notar – Sozialrecht, Anne Förster

Sind Sie mit komplizierten Rechtsvorschriften, verwirrenden Antragsformularen und unübersichtlichen Bescheiden konfrontiert? Erwerbsminderungsrente abgelehnt, Pflegegrad zu niedrig eingestuft, die Krankenkasse verweigert die Leistung? Bescheide von Behörden und Sozialversicherungsträgern entscheiden über Existenzen – und sie sind deutlich häufiger fehlerhaft, als viele Betroffene ahnen. Die gute Nachricht: Gegen fast jeden Bescheid können Sie sich wehren.

Wir beraten und vertreten Sie mit langjähriger Erfahrung im Sozialrecht in Münster und im Münsterland – gegenüber Behörden, Pflege- und Rentenversicherungen, im Widerspruchsverfahren ebenso wie vor den Sozialgerichten. Dabei gilt: Je früher Sie sich anwaltlich vertreten lassen, desto größer ist die Chance, dass ein langwieriges sozialgerichtliches Verfahren vermieden werden kann. Rechtsanwältin Anne Förster bündelt Sozial- und Medizinrecht – eine Kombination, die gerade bei gesundheitsbezogenen Streitfällen den Unterschied macht, weil medizinische Gutachten hier über Sieg und Niederlage entscheiden.

Widerspruch gegen Bescheide – die Monatsfrist zählt

Beachten Sie: Sobald Sie einen Bescheid erhalten, werden Fristen in Gang gesetzt! Gegen einen belastenden Bescheid ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einzulegen – danach wird er bestandskräftig, auch wenn er falsch ist. Sie sollten sich daher unverzüglich an uns wenden, wenn eine verbindliche Entscheidung der Behörde oder Versicherung Ihrem Antrag nicht vollumfänglich stattgibt – notfalls legen wir zunächst fristwahrend Widerspruch ein.

Wir übernehmen das komplette Verfahren: Akteneinsicht, Auswertung der Gutachten, fundierte Begründung und, wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird, die Klage vor dem Sozialgericht – für Versicherte gerichtskostenfrei.

Erwerbsminderungsrente durchsetzen

Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden in großer Zahl abgelehnt – oft auf Grundlage von Gutachten nach Aktenlage, die dem tatsächlichen Gesundheitszustand nicht gerecht werden. Wir zerlegen die Begründung des Rentenversicherungsträgers, arbeiten die medizinischen Befunde auf und sorgen dafür, dass Ihre Leistungseinschränkungen vollständig gewürdigt werden – im Widerspruch wie im Klageverfahren.

Pflegegrad: Widerspruch gegen die Einstufung

Der Pflegegrad entscheidet über Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung – und die Begutachtung wird der tatsächlichen Pflegesituation häufig nicht gerecht. Wir prüfen das Gutachten des Medizinischen Dienstes Punkt für Punkt, bereiten Sie und Ihre Angehörigen auf die Wiederholungsbegutachtung vor und setzen die zutreffende Einstufung durch.

Schwerbehinderung und Grad der Behinderung (GdB)

Ob Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, frühere Rente oder Nachteilsausgleiche – der festgestellte Grad der Behinderung hat erhebliche praktische Folgen. Wir begleiten das Feststellungsverfahren beim Versorgungsamt, legen Widerspruch gegen zu niedrige Bewertungen ein und achten darauf, dass alle Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtwirkung erfasst werden.

Streit mit der Krankenkasse

Abgelehnte Hilfsmittel, verweigerte Reha, gestrichenes Krankengeld: Auch gegenüber der Krankenkasse gilt – die Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Wir prüfen die Bescheide, setzen Leistungsansprüche durch und behalten dabei die Schnittstellen zu Rentenversicherung und Arbeitgeber im Blick, damit keine Versorgungslücke entsteht.

Sozialrecht und Medizinrecht aus einer Hand

Hinter vielen sozialrechtlichen Verfahren steht eine medizinische Vorgeschichte – nicht selten ein Behandlungsfehler. Als Kanzlei mit Fachanwaltschaft im Medizinrecht führen wir beide Verfahren koordiniert im eigenen Haus: die Arzthaftung gegen den Verursacher und das sozialrechtliche Verfahren um Rente, Pflegegrad oder Schwerbehinderung. Diese Verzahnung ist in Münster ein seltenes Angebot – und für Betroffene oft von erheblichem Wert.

Ihre Anwaltskanzlei für Sozialrecht in Münster

Putzo · Früh · Kollegen – Ihre Anwaltskanzlei für Sozialrecht am Servatiiplatz 9 in Münster. Rufen Sie uns an unter 0251 41480-0 – gerade bei laufenden Widerspruchsfristen zählt jeder Tag.

Sie möchten uns Ihren Bescheid vorab schildern? Unser Sozialrecht-Fragebogen bereitet Ihr Erstgespräch optimal vor:

Häufige Fragen zum Sozialrecht

Wie lange kann ich gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen?

Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Im Zweifel: sofort fristwahrend Widerspruch einlegen – die Begründung kann nachgereicht werden.

Was kostet ein Verfahren vor dem Sozialgericht?

Für Versicherte und Leistungsempfänger ist das sozialgerichtliche Verfahren gerichtskostenfrei. Anwaltskosten übernimmt häufig die Rechtsschutzversicherung; andernfalls kommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht. Wir klären das vorab.

Lohnt sich ein Widerspruch gegen die abgelehnte Erwerbsminderungsrente?

Sehr häufig ja. Viele Ablehnungen beruhen auf Gutachten nach Aktenlage, die einer genauen Prüfung nicht standhalten. Entscheidend ist eine fundierte medizinische Argumentation – genau daran arbeiten wir mit Ihnen und Ihren behandelnden Ärzten.

Deckt meine Rechtsschutzversicherung sozialrechtliche Verfahren ab?

In vielen Tarifen ja, jedenfalls für das gerichtliche Verfahren; manche Tarife umfassen auch das Widerspruchsverfahren. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und sagen Ihnen vorab, was gedeckt ist.

Kann ich den Pflegegrad meiner Angehörigen überprüfen lassen?

Ja. Gegen die Einstufung kann Widerspruch eingelegt werden; zudem ist bei Verschlechterung jederzeit ein Höherstufungsantrag möglich. Ein gut geführtes Pflegetagebuch ist dabei oft das wirksamste Beweismittel – wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

Sie sind nicht fündig geworden? Melden Sie sich gerne bei uns!

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