Reiserecht

Sie möchten Ihren wohlverdienten Urlaub genießen, müssen jedoch schnell feststellen, dass dieser ganz anders verläuft als Sie es sich gewünscht haben. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Ansprüche aus dem Reiserecht durchzusetzen!

Putzo Früh Kollegen – Rechtsanwälte Fachanwälte Notar – Reiserecht, Alexandra Bangert mit Buch in der Hand

Die schönsten Wochen des Jahres – und dann das: Der Flug hebt nicht ab, der Koffer bleibt verschwunden, das Hotel entpuppt sich als Baustelle. Wenn der Urlaub schiefgeht, stehen Ihnen handfeste Ansprüche zu. Sie müssen sie nur kennen und durchsetzen. Genau dabei helfen wir Ihnen – schnell, unkompliziert und mit Nachdruck gegenüber Airlines, Reiseveranstaltern und Versicherern.

Rechtsanwältin Alexandra Bangert vertritt Reisende aus Münster und Umgebung in allen Fragen des Reiserechts – von der Fluggastentschädigung über den Gepäckschaden bis zur Minderung des Reisepreises. Auch wenn wir Ihren Urlaub nicht mehr retten können, so helfen wir Ihnen, Ihre reiserechtlichen Ansprüche mit Erfolg durchzusetzen.

Flug verspätet oder annulliert: Ihre Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung

Sollte der von Ihnen gebuchte Flug verspätet sein oder erst gar nicht abheben, prüfen wir schnell und unkompliziert, ob Ihnen ein Entschädigungsanspruch gegen die Airline zusteht. Bei Annullierung, großer Verspätung ab drei Stunden am Zielort oder Nichtbeförderung sieht die EU-Fluggastrechteverordnung pauschale Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro pro Person vor – abhängig von der Flugstrecke, unabhängig vom Ticketpreis. Dazu kommen Betreuungsleistungen und gegebenenfalls Ersatzbeförderung oder Ticketerstattung.

Airlines berufen sich gern pauschal auf „außergewöhnliche Umstände“. Wir prüfen, ob dies tatsächlich möglich ist – oft tut es das nicht – und setzen Ihre Ansprüche durch, notfalls gerichtlich.

Gepäck beschädigt oder verloren

Manchmal erreichen Sie Ihren Urlaubsort, doch Ihr Gepäck wurde nicht ordnungsgemäß befördert und ist beschädigt oder gar nicht bei Ihnen angekommen. Auch hier unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der Fluggesellschaft – wichtig ist, den Schaden fristgerecht und richtig anzuzeigen, damit Ihre Ansprüche nicht verloren gehen. Hier heißt es für Sie: „Schnell handeln lohnt sich.“

Reisemängel bei der Pauschalreise: Minderung und Schadensersatz

Oft entspricht das gebuchte Hotel nicht den Beschreibungen des Reiseveranstalters, oder eine Baustelle nebenan lässt den herbeigesehnten Urlaub zur Tortur werden. Dann kommen Sie zu uns: Wir beraten Sie über eine mögliche Minderung des Reisepreises und einen Schadensersatzanspruch – bei erheblicher Beeinträchtigung auch wegen entgangener Urlaubsfreuden, also für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit.

Wichtig ist die Beweissicherung: Mängel möglichst noch vor Ort der Reiseleitung anzeigen, Fotos und Videos fertigen, Zeugen und Daten notieren. Mit dieser Grundlage beziffern wir Ihre Ansprüche und verhandeln mit dem Veranstalter.

Ihre Anwaltskanzlei für Reiserecht in Münster

Putzo · Früh · Kollegen – Ihre Anwaltskanzlei für Reiserecht am Servatiiplatz 9 in Münster. Rufen Sie uns an unter 0251 41480-0. Bringen Sie Buchungsunterlagen, Schriftverkehr und Fotos mit – häufig lässt sich Ihr Anspruch schon im ersten Gespräch beziffern.

Sie möchten uns Ihren Reisefall vorab schildern? Füllen Sie unseren Reiserecht-Fragebogen aus – so können wir Ihre Ansprüche schon vor dem ersten Gespräch einschätzen:

Häufige Fragen zum Reiserecht

Wie viel Entschädigung steht mir bei Flugverspätung zu?

Bei Ankunftsverspätung ab drei Stunden: je nach Flugstrecke 250, 400 oder 600 Euro pro Person – unabhängig vom Ticketpreis. Die Airline schuldet die Zahlung nur dann nicht, wenn tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorlagen; das prüfen wir kritisch.

Was muss ich bei Mängeln im Urlaub sofort tun?

Den Mangel unverzüglich der Reiseleitung oder dem Veranstalter anzeigen und Abhilfe verlangen – und alles dokumentieren: Fotos, Videos, Namen von Zeugen. Ohne Mängelanzeige vor Ort scheitern viele Ansprüche später an der Beweisfrage aufgrund gesetzlicher Anzeigepflichten.

Wie viel Minderung des Reisepreises ist realistisch?

Das hängt von Art und Dauer der Beeinträchtigung ab – von wenigen Prozent bis, in Extremfällen, zum vollen Reisepreis. Wir orientieren uns an der gefestigten Rechtsprechung und beziffern Ihren Fall konkret statt mit Fantasiewerten.

Lohnt sich der Anwalt auch bei kleineren Beträgen?

Häufig ja: Sind Sie rechtsschutzversichert, trägt die Versicherung die Kosten; bei Fluggastrechten schuldet die unterliegende Airline im Prozess auch die Verfahrenskosten. Und mit anwaltlichem Schreiben zahlen Veranstalter und Airlines erfahrungsgemäß schneller.

Wie lange kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung verjähren in Deutschland regelmäßig in drei Jahren, Ansprüche aus dem Pauschalreiserecht in zwei Jahren ab dem vertraglichen Reiseende. Warten Sie dennoch nicht – frische Beweise sind die halbe Miete. Bei Gepäckunregelmäßigkeiten gelten kurze Fristen: Zeigen Sie Beschädigungen umgehend bei der Airline an und lassen Sie sich dies quittieren. Geht ein Koffer verloren oder kommt er verspätet bei Ihnen an, haben Sie 21 Tage Zeit, Ansprüche zu stellen. Hier heißt es also: schnell sein.

Sie sind nicht fündig geworden? Melden Sie sich gerne bei uns!

Kontakt & Anfahrt