Familienrecht

Putzo Früh Kollegen – Rechtsanwälte Fachanwälte Notar – Familienrecht, Anne Förster am Schreibtisch

Anlässlich einer Trennung gilt es, eine Vielzahl oft stark emotional belasteter Entscheidungen zu treffen und mögliche Streitpunkte zu klären: Wer schuldet wem Unterhalt und wie lange? Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie oder dem Betrieb? Wer zahlt die gemeinsamen Schulden? Bei wem leben die Kinder, wie wird der Umgang geregelt – und wann kann das Scheidungsverfahren eingeleitet werden? Oft sind weitere Rechtsgebiete berührt: Erbrecht, Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht. Um Fehler zu vermeiden und Irrtümer auszuräumen, empfiehlt es sich, schon in der Frühphase anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wir beraten und vertreten Privatpersonen, aber insbesondere auch Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler im Familienrecht in Münster und im Münsterland. Unser Fokus liegt auf einvernehmlichen Lösungen, die Geld, Zeit und Nerven sparen. Ist eine Einigung nicht möglich, setzen wir Ihre Interessen mit Entschlossenheit und dem gebotenen Nachdruck durch. Mit Rechtsanwältin Anne Förster, Fachanwältin für Familienrecht, steht Ihnen in diesem zunehmend komplexen Rechtsgebiet eine versierte und erfahrene Spezialistin zur Seite – und wo eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder ein Ehevertrag zu beurkunden ist, haben wir das Notariat gleich im eigenen Haus.

Trennung und Scheidung – geordnet durch ein bewegtes Verfahren

Die Scheidung setzt in der Regel das vollendete Trennungsjahr voraus. Schon während dieser Zeit stellen sich die entscheidenden Weichen: Wer bleibt in der Wohnung? Wie wird der Hausrat verteilt? Welcher Unterhalt ist zu zahlen? Wir begleiten Sie vom Trennungstag an, stellen den Scheidungsantrag beim Familiengericht und behalten den Versorgungsausgleich – also die Aufteilung der Rentenanwartschaften – ebenso im Blick wie die steuerlichen Folgen.

Eine einvernehmliche Scheidung ist dabei kein Widerspruch zu einer starken Interessenvertretung: Wo Einigung möglich ist, machen wir sie rechtssicher – wo nicht, führen wir das Verfahren mit Nachdruck.

Unterhalt: Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt

Kaum ein Thema birgt mehr Streit als der Unterhalt. Wir berechnen Ihre Ansprüche oder Ihre Zahlungspflicht präzise – den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, den Trennungs- und nachehelichen Unterhalt anhand der tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, deren vollständige Offenlegung wir notfalls gerichtlich durchsetzen.

Ebenso prüfen wir laufende Unterhaltstitel: Ändern sich Einkommen, Betreuung oder Lebensumstände, kann eine Anpassung nach oben wie nach unten geboten sein.

Sorgerecht und Umgangsrecht – das Kindeswohl im Mittelpunkt

Wenn es um die Kinder geht, ist Fingerspitzengefühl wichtiger als Kampfrhetorik. Wir beraten Sie zu elterlicher Sorge, Aufenthaltsbestimmung und Umgangsregelungen und vertreten Sie in Verfahren vor dem Familiengericht – immer mit dem Ziel tragfähiger Lösungen, mit denen Ihre Kinder gut leben können.

In akuten Konfliktlagen, etwa bei drohender Umgangsvereitelung oder einem geplanten Umzug mit dem Kind, handeln wir kurzfristig und beantragen einstweilige Anordnungen, wo es nötig ist.

Zugewinnausgleich, Immobilie und Unternehmen in der Scheidung

Bei der Scheidung wird das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen ausgeglichen. Wir ermitteln Anfangs- und Endvermögen, bewerten Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Verbindlichkeiten und setzen Ihren Zugewinnausgleichsanspruch durch – oder wehren überzogene Forderungen ab. Gerade bei Unternehmerinnen, Unternehmern und Freiberuflern kommt es auf die richtige Bewertung des Betriebs und die Verzahnung mit dem Gesellschafts- und Steuerrecht an.

Besonderes Augenmerk gilt der gemeinsamen Immobilie: Übernahme, Verkauf oder Teilungsversteigerung wollen wirtschaftlich durchgerechnet sein, bevor Fakten geschaffen werden.

Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung – mit Notariat im Haus

Viele Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, bevor sie entstehen: durch einen fair gestalteten Ehevertrag oder – im Trennungsfall – eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die Unterhalt, Vermögen, Versorgungsausgleich und Hausrat in einem Dokument regelt. Beides bedarf der notariellen Beurkundung.

Bei uns erhalten Sie Beratung und Beurkundung aus einer Hand: anwaltlich durchdacht, notariell vollzogen, ohne dass Sie eine weitere Kanzlei aufsuchen müssen.

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Münster

Putzo · Früh · Kollegen – Ihre Anwaltskanzlei für Familienrecht am Servatiiplatz 9 in Münster. Rufen Sie uns an unter 0251 41480-0 und vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch.

Sie möchten uns Ihre Situation vorab in Ruhe schildern? Unser Familienrecht-Fragebogen hilft uns, Ihr Erstgespräch optimal vorzubereiten:

Häufige Fragen zum Familienrecht

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht aus Einkommen und Vermögen beider Ehegatten bestimmt. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht – wir prüfen das im ersten Gespräch und nennen Ihnen vorab konkrete Zahlen für Ihren Fall.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung ist häufig einige Monate nach Ablauf des Trennungsjahres abgeschlossen; streitige Verfahren – etwa über Unterhalt oder Vermögen – dauern entsprechend länger. Vieles davon lässt sich durch kluge Vorbereitung abkürzen.

Muss das Trennungsjahr wirklich eingehalten werden?

Grundsätzlich ja – die Scheidung setzt das vollendete Trennungsjahr voraus. Die Trennung ist dabei auch innerhalb der Ehewohnung möglich („Trennung von Tisch und Bett“). Nur in engen Härtefällen geht es schneller.

Wer bekommt nach der Trennung die Kinder?

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt in aller Regel bestehen; zu klären sind der gewöhnliche Aufenthalt und der Umgang. Maßstab ist immer das Kindeswohl – nicht die Wünsche der Eltern. Wir helfen, tragfähige Regelungen zu finden, notfalls gerichtlich.

Was gilt bei einer Scheidung für Unternehmer oder Freiberufler?

Hier ist besondere Sorgfalt geboten: Der Betrieb muss für den Zugewinn korrekt bewertet werden, und familien-, gesellschafts- und steuerrechtliche Fragen greifen ineinander. Wir strukturieren die Auseinandersetzung so, dass Ihr Unternehmen handlungsfähig bleibt.

Kann ein Ehevertrag auch während der Ehe geschlossen werden?

Ja, jederzeit – und oft ist das sinnvoller als gedacht, etwa bei Selbständigkeit, Immobilienerwerb oder Patchwork-Konstellationen. Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung – bei uns aus einer Hand.

Sie sind nicht fündig geworden? Melden Sie sich gerne bei uns!

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