Unangenehme Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Bußgeldstelle oder dem Gericht stellt das Leben von einem Tag auf den anderen auf den Kopf. Neben der seelischen Belastung drängen sich sofort eine Vielzahl von Fragen auf: Was wird mir überhaupt vorgeworfen? Muss ich mich äußern – und wenn ja, wann und wie? Was geschieht, wenn ich schweige? Drohen mir eine Geldbuße, ein Fahrverbot, ein Eintrag ins Führungszeugnis oder gar eine Freiheitsstrafe? Nicht selten sind weitere Lebensbereiche berührt – der Arbeitsplatz, die Fahrerlaubnis, der Ruf. Wer hier früh anwaltlichen Rat einholt, vermeidet Fehler, die sich später nur schwer oder gar nicht korrigieren lassen.
Wir beraten und verteidigen Privatpersonen ebenso wie Unternehmer/innen und Freiberufler/innen in allen Stadien des Straf- und Bußgeldverfahrens – vom ersten Ermittlungsschreiben bis zur Hauptverhandlung. Mit Rechtsanwalt Jan Freytag, der seinen Schwerpunkt im Strafrecht hat, steht Ihnen in diesem sensiblen Rechtsgebiet ein engagierter und durchsetzungsstarker Verteidiger zur Seite. Unser Grundsatz: Die Auseinandersetzung mit den Behörden ist dann nicht mehr Ihre Sache, sondern unsere Aufgabe.
Eine Vorladung als Beschuldigter ist kein Grund zur Panik, aber ein klares Signal, sofort zu handeln. Zur Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht erscheinen, und aussagen müssen Sie ebenfalls nicht – das Schweigerecht ist Ihr stärkstes Recht und darf Ihnen niemals zum Nachteil ausgelegt werden. Der häufigste und folgenschwerste Fehler ist die vorschnelle Aussage ohne Kenntnis der Aktenlage. Überlassen Sie diesen Schritt uns: Mit Ihrer Vollmacht beantragen wir Akteneinsicht und entwickeln erst danach Ihre Verteidigungsstrategie.
Ohne den Inhalt der Ermittlungsakte zu kennen, sollten Sie und können wir auf den Vorwurf nicht reagieren. Deshalb fordern wir mit Ihrer Vollmacht zunächst die Akten an. Nach deren Erhalt besprechen wir den Sachverhalt genau mit Ihnen und fertigen anschließend eine maßgeschneiderte Einlassung. So äußern Sie sich nicht ins Blaue hinein, sondern gezielt und nur dort, wo es Ihrer Verteidigung dient.
In vielen Fällen gelingt es uns, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken – sei es mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO), wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflage (§ 153a StPO). Die verschiedenen Möglichkeiten und ihre Rechtsfolgen erörtern wir transparent mit Ihnen, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen und welcher Weg für Sie der günstigste ist.
Häufig versucht die Staatsanwaltschaft, eine Sache ohne Hauptverhandlung per Strafbefehl zu erledigen. Ein Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen Einspruch einlegen – diese Frist ist kurz und entscheidend. Wir prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist, und vertreten Sie in der anschließenden Verhandlung.
Nicht jeder Vorwurf ist eine Straftat – häufig handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldbescheid geahndet wird. Das betrifft vor allem das Verkehrsrecht: Geschwindigkeitsverstöße, Rotlicht- und Abstandsverstöße, Handy am Steuer oder der Vorwurf der Trunkenheit. Schon hier drohen empfindliche Folgen – Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Auch gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Wir prüfen Messverfahren, Beweisverwertung und Verfahrensfehler kritisch und setzen uns dafür ein, dass Sie Ihren Führerschein behalten oder die Sanktion reduziert wird.
Kommt es zur gerichtlichen Hauptverhandlung, haben Sie mit uns einen Verteidiger an Ihrer Seite, der Sie engagiert und kompetent unterstützt. Wir bereiten Sie auf den Ablauf vor, hinterfragen Beweismittel und Zeugenaussagen kritisch und setzen Ihre Rechte mit dem gebotenen Nachdruck durch – vor den Gerichten in Münster und in ganz Nordrhein-Westfalen.
Wir verteidigen unter anderem bei Vorwürfen aus dem Bereich der Körperverletzung, der Vermögens- und Eigentumsdelikte (Diebstahl, Betrug, Untreue), des Betäubungsmittelstrafrechts (BtMG), des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Wirtschaftsstrafrechts. Gleich, welcher Vorwurf im Raum steht: Je früher Sie uns einschalten, desto größer ist der Spielraum für Ihre Verteidigung.
Putzo ∙ Früh ∙ Kollegen – Ihre Anwaltskanzlei für Strafverteidigung in Münster.
Im Strafrecht zählen schnelles, besonnenes Handeln und eine klare Verteidigungsstrategie. Wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen und wichtige Urteile.
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