Verkehrs- und Unfallrecht

Egal, ob Sie in einen (Verkehrs-)Unfall verwickelt waren, einen Bußgeldbescheid erhalten haben, Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden soll oder Sie nach dem Autokauf Mängel feststellen – wir sind für Sie da!

Putzo Früh Kollegen – Rechtsanwälte Fachanwälte Notar – Verkehrsrecht, Alexandra Bangert

Anwalt für Verkehrsrecht in Münster – Unfall, Bußgeld, Fahrzeugkauf

Das Verkehrsrecht ist ein besonders komplexes Rechtsgebiet: Es setzt sich aus einer Vielzahl straf-, zivil- und verwaltungsrechtlicher Vorschriften zusammen. Das führt nicht zuletzt dazu, dass Sie bei Verkehrsverstößen und Verkehrsunfällen anwaltliche Unterstützung benötigen – zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zur Auseinandersetzung mit Ermittlungsbehörden und Versicherungen.

Wir beraten Sie über Ihre Ansprüche und Möglichkeiten: Wir kümmern uns um eine schnelle Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, prüfen Bußgeldbescheide auf ihre Rechtmäßigkeit, vertreten Sie kompetent und engagiert in Strafverfahren – etwa wegen Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer – und sorgen für die Rückabwicklung oder Minderung nach dem Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs. Das gilt für den Neu- und Gebrauchtwagen ebenso wie für Wohnmobile, Reisemobile und Wohnwagen – ein Schwerpunkt, den wir bewusst pflegen: Gerade bei Freizeitfahrzeugen stehen hohe Kaufpreise typischen Mängeln wie Undichtigkeiten, Feuchtigkeitsschäden im Aufbau oder Problemen an Bordtechnik und Gasanlage gegenüber. Wer hier seine Rechte durchsetzen will, braucht einen Anwalt, der die Besonderheiten dieser Fahrzeuge kennt. Im Verkehrsrecht geht es fast immer um zwei Dinge: Ihre Mobilität und Ihr Geld. Beides verteidigen wir.

Verkehrsunfall: Schadenregulierung ohne Abzüge

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf vollständigen Ersatz: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten, Gutachterkosten und Schmerzensgeld bei Verletzungen. Die gegnerische Versicherung reguliert erfahrungsgemäß gern mit Abzügen – wir setzen die volle Summe durch und kümmern uns um die schnelle Abwicklung. Auch bei der Ermittlung der eintrittspflichtigen Versicherung stehen wir Ihnen zur Seite.

Das Beste daran: Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch Ihre Anwaltskosten tragen. Es gibt also keinen Grund, der Versicherung des Unfallgegners allein gegenüberzustehen.

Sie hatten einen Unfall? Schildern Sie uns den Hergang vorab über unseren Fragebogen – so haben wir die Eckdaten schon beim ersten Kontakt im Blick und können gleich mit einer schnellen Durchsetzung Ihrer Ansprüche beginnen:

Bußgeldbescheid, Punkte und Fahrverbot – Einspruch binnen zwei Wochen

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Das lohnt öfter, als viele denken: Messverfahren haben Fehlerquellen, Toleranzabzüge werden falsch angesetzt, die Fahrereigenschaft ist nicht immer beweisbar, und bei drohendem Fahrverbot lässt sich mancher Fall auf eine erhöhte Geldbuße ohne Fahrverbot lenken – etwa, wenn berufliche Existenzfolgen drohen.

Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen Messprotokolle und Eichnachweise und sagen Ihnen ehrlich, ob sich der Einspruch in Ihrem Fall trägt.

Verkehrsstrafrecht: Trunkenheit, Fahrerflucht, Fahrerlaubnis

Vorwürfe wie Trunkenheit am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) oder Gefährdung des Straßenverkehrs bedrohen neben Geldstrafe und Punkten vor allem eines: Ihre Fahrerlaubnis. Hier verzahnt sich das Verkehrsrecht mit der Strafverteidigung – und frühe anwaltliche Weichenstellung entscheidet oft darüber, ob der Führerschein bleibt.

Machen Sie in solchen Fällen zunächst keine Angaben zur Sache – weder gegenüber der Polizei noch gegenüber Dritten. Erreichen Sie Rechtsanwalt Freytag direkt:

Fahrzeugkauf: Mängel, Rücktritt, Rückabwicklung

Der gekaufte Wagen entpuppt sich als Problemfall? Wir prüfen Ihre Rechte aus Gewährleistung und Garantie, fordern Nacherfüllung, erklären Rücktritt oder Minderung, sorgen für die Rückabwicklung und erheben Schadensersatzforderungen – gegenüber Händlern wie auch Privatverkäufern, auch bei arglistig verschwiegenen Mängeln und manipulierten Tachoständen.

Ärger nach einem Fahrzeugkauf? Schildern Sie uns den Fall vorab über unseren Fragebogen – Kaufvertrag und Mängel haben wir dann schon beim ersten Gespräch im Blick:

Ihre Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Münster

Putzo · Früh · Kollegen – Ihre Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht am Servatiiplatz 9 in Münster. Rufen Sie uns an unter 0251 41480-0 – bei Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung, hier zählt jeder Tag.

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Wer zahlt meinen Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – Ihre Anwaltskosten gehören zum ersatzfähigen Schaden. Für Sie ist die Beauftragung dann im Ergebnis in der Regel kostenfrei.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Häufiger als gedacht: Messfehler, formale Mängel und Beweisfragen zur Fahrereigenschaft bieten Ansatzpunkte, und bei drohendem Fahrverbot bestehen oft Gestaltungsspielräume. Nach Akteneinsicht geben wir Ihnen eine ehrliche Einschätzung.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids – danach wird er rechtskräftig. Heben Sie den Briefumschlag mit dem Zustellvermerk auf und kommen Sie umgehend zu uns.

Soll ich den Unfallschaden über ein eigenes Gutachten abrechnen?

Bei größeren Schäden ja: Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Das eigene Gutachten sichert Wertminderung und versteckte Schäden – als Grundlage für die vollständige Regulierung. Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten, bevor Sie ein Gutachten in Auftrag geben, um das Kostenrisiko für Sie zu minimieren.

Kann ich einen mangelhaften Gebrauchtwagen zurückgeben?

Oft ja: Bei erheblichen Mängeln kommen Nacherfüllung, Rücktritt (Rückabwicklung) oder Minderung in Betracht – gegenüber Händlern regelmäßig einfacher als unter Privatleuten. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder manipuliertem Tacho bestehen besonders starke Rechte über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung das Verfahren?

In vielen Fällen ja: Der Verkehrsrechtsschutz deckt Bußgeld-, Verkehrsstraf- und Schadensersatzsachen in aller Regel ab. Bitte holen Sie die Deckungszusage vor der Beauftragung selbst bei Ihrer Versicherung ein und teilen Sie uns Versicherung, Versicherungsnummer und Schadennummer mit Ihrer Anfrage mit – dann können wir direkt für Sie starten.

Sie sind nicht fündig geworden? Melden Sie sich gerne bei uns!

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