Ihren Tod können wir nicht verhindern, den familiären Streit danach aber sehr wohl!
Der Tod eines nahen Menschen stellt das Leben von einem Tag auf den anderen auf den Kopf. Neben der Trauer gilt es plötzlich, eine Vielzahl rechtlicher Fragen zu klären: Welches Testament gilt? Wer erbt – und zu welchem Anteil? Was ist mit dem Pflichtteil? Wie erhalte ich die notwendigen Auskünfte über den Nachlass? Und wie komme ich als Erbe oder Erbin ins Grundbuch? In dieser belastenden und oft unsicheren Zeit stehen wir Ihnen als Anwaltskanzlei für Erbrecht in Münster zur Seite, geben Orientierung und zeigen erbrechtliche Wege zum Neuanfang auf. Profitieren Sie dabei von unserer langjährigen anwaltlichen wie auch notariellen Erfahrung – beides unter einem Dach.
Eine umsichtige Nachlassplanung erfordert bei kleinen wie großen Vermögen die kompetente rechtliche Beratung von Spezialistinnen und Spezialisten. Wir gestalten für Sie das passende Testament oder den Erbvertrag und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille rechtssicher und eindeutig formuliert ist. So lässt sich Streit unter den Erben von vornherein verhindern – und die Substanz Ihres Nachlasses vor unnötigen erbschaftssteuerlichen Belastungen schützen. Ihre Erben und Erbinnen werden es Ihnen danken.
Ganz besonders im Bereich der Unternehmensnachfolge entscheidet eine frühzeitige Gestaltung über den Fortbestand des Lebenswerks. Wir verbinden erb-, gesellschafts- und steuerrechtliche Überlegungen, um die Übergabe Ihres Unternehmens an die nächste Generation rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll zu strukturieren. So bleibt der Betrieb handlungsfähig und die Familie vor vermeidbaren Konflikten geschützt.
Nach einem Erbfall sind häufig auch streitige Fragen zu klären. Wir machen Pflichtteilsansprüche geltend oder wehren sie ab, setzen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche gegenüber Miterben durch und begleiten Sie bei der Erbauseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft. Ob gesetzliche oder testamentarische Erbfolge, Vermächtnis oder Pflichtteil – wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich wie vor Gericht mit dem gebotenen Nachdruck.
Auch bei der praktischen Abwicklung lassen wir Sie nicht allein. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Erbscheins, bei der Berichtigung des Grundbuchs sowie bei sämtlichen Formalitäten gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden. Als Kanzlei mit eigenem Notariat begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zur vollständigen Umschreibung des Nachlasses – effizient und aus einer Hand.
Ob vorausschauende Nachlassplanung, Unternehmensnachfolge oder die Durchsetzung Ihrer Rechte als Erbe – bei PUTZO · FRÜH · KOLLEGEN verbinden sich anwaltliche und notarielle Erfahrung zu einer Beratung, die Ihren Nachlass schützt und Streit vermeidet. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei am Servatiiplatz in Münster.
Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft: Im Erbrecht kommt es auf die Details an. Lesen Sie aktuelle Urteile und Hinweise rund um das Erbe.
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