Medizinrecht

Ist es bei Ihrer Hüftoperation zu Behandlungsfehlern gekommen? Oder sind bei der zahnärztlichen Implantat-Behandlung Komplikationen aufgetreten? Hat der teure kosmetische Eingriff sein Ziel verfehlt? Sind womöglich minderwertige Brustimplantate verwendet worden?

Wenn eine ärztliche Behandlung nicht den erhofften Verlauf nimmt, stehen Betroffene vor einer doppelten Belastung: den gesundheitlichen Folgen – und der Frage, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Genau hier setzen wir an. Wir vertreten ausschließlich Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und deren Haftpflichtversicherern – nicht die Gegenseite.

Rechtsanwalt und Notar Urs Früh, Fachanwalt für Medizinrecht, hat bundesweit mehrere hundert Arzthaftungsverfahren geführt; gemeinsam mit Rechtsanwältin Anne Förster deckt unsere Kanzlei am Servatiiplatz das Medizinrecht in Münster und im gesamten Münsterland ab. Diese Erfahrung entscheidet in einem Rechtsgebiet, in dem es selten um einfache Fälle geht – sondern um Gutachten, Beweisfragen und die richtige Strategie gegenüber Versicherern, die täglich nichts anderes tun.

Verdacht auf Behandlungsfehler – die ersten Schritte

Der wichtigste Rat zuerst: Handeln Sie, aber überstürzen Sie nichts. Fordern Sie Ihre vollständigen Behandlungsunterlagen an – darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch (§ 630g BGB), und die Praxis oder Klinik muss Ihnen unverzüglich Einsicht gewähren, eine Begründung müssen Sie nicht liefern.

Fertigen Sie zeitnah ein Gedächtnisprotokoll: Wer hat wann was gesagt und getan, wer war dabei? Solche Aufzeichnungen sind Monate später Gold wert. Und unterschreiben Sie nichts, was Ihnen die Gegenseite oder deren Versicherer vorlegt, bevor wir es geprüft haben – vermeintlich großzügige Abfindungsangebote decken die tatsächlichen Folgeschäden fast nie ab.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Nicht jeder unglückliche Verlauf ist ein Behandlungsfehler – Medizin bleibt mit Risiken verbunden. Haftbar wird der Behandler, wenn er den anerkannten fachärztlichen Standard unterschreitet: bei der Diagnose, der Therapie, der Organisation oder der Hygiene. Daneben steht der Aufklärungsfehler: Wurden Sie nicht ordnungsgemäß über Risiken und Behandlungsalternativen aufgeklärt, fehlt Ihrer Einwilligung die Grundlage – der Eingriff war dann rechtswidrig, selbst wenn er fehlerfrei ausgeführt wurde.

Besonders bedeutsam ist der grobe Behandlungsfehler: Bei einem Fehler, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, kehrt sich die Beweislast um (§ 630h BGB) – dann muss nicht mehr der Patient beweisen, dass der Fehler den Schaden verursacht hat, sondern die Behandlerseite das Gegenteil. Dasselbe gilt, wenn gebotene Befunde gar nicht erst erhoben wurden. Diese Weichenstellungen entscheiden Verfahren – und sie zu erkennen ist unser Handwerk.

Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Behandlungsfehler

Steht der Fehler fest, geht es um den vollständigen Ausgleich – und der umfasst deutlich mehr, als die Gegenseite von sich aus anbietet: Schmerzensgeld für erlittene Beeinträchtigungen, Verdienstausfall, Behandlungs- und Fahrtkosten, Umbaukosten, den Haushaltsführungsschaden – also den Wert der Hausarbeit, die Sie nicht mehr leisten können – sowie bei dauerhaften Folgen eine Rente.

Seriöse Zahlen lassen sich erst nach Sichtung der Unterlagen nennen; pauschale Schmerzensgeld-Versprechen im Internet sind kein gutes Zeichen. Wir beziffern jede Position einzeln und begründen sie so, wie Gerichte es erwarten.

So gehen wir in Ihrem Arzthaftungsfall vor

Am Anfang steht die realistische Einschätzung: Wir sichten Ihre Behandlungsunterlagen und sagen Ihnen offen, ob sich der Weg lohnt. Für die medizinische Bewertung nutzen wir die Instrumente, die Sie nichts kosten: Gesetzlich Versicherte haben Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes einholt (§ 66 SGB V) – kostenfrei. Daneben steht das Verfahren vor der Gutachterkommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Mit einem tragfähigen Gutachten verhandeln wir mit dem Haftpflichtversicherer – viele Fälle enden hier mit einer angemessenen Regulierung. Führt das nicht zum Ziel, vertreten wir Sie vor den Arzthaftungskammern der Landgerichte, in Münster wie bundesweit.

Typische Fallgruppen aus unserer Praxis

Zu den häufigsten Konstellationen gehören Operationsfehler und deren mangelhafte Nachsorge, verspätete oder falsche Diagnosen – gerade bei Krebserkrankungen und Herzinfarkten wiegt verlorene Zeit besonders schwer –, Geburtsschäden mit ihren lebenslangen Folgen für Kind und Familie, Fehler in der zahnärztlichen Behandlung, Druckgeschwüre und Stürze in Klinik und Pflege sowie Infektionen durch Hygienemängel. In jedem dieser Felder gilt: Je früher die Unterlagen gesichert werden, desto besser stehen die Beweise.

Medizinrecht und Sozialrecht aus einer Hand

Ein Behandlungsfehler wirft fast immer auch sozialrechtliche Fragen auf: Erwerbsminderungsrente, Pflegegrad, Schwerbehindertenausweis, Streit mit der Krankenkasse über Hilfsmittel oder Reha. Während viele Kanzleien hier an Kollegen verweisen müssen, führen wir beide Verfahren im eigenen Haus – abgestimmt, ohne Reibungsverluste und ohne dass Sie Ihre Geschichte zweimal erzählen müssen.

Diese Verzahnung von Arzthaftung und Sozialrecht ist in Münster ein seltenes Angebot – und für Betroffene oft mindestens so viel wert wie das Schmerzensgeld selbst.

Ihre Anwälte für Medizinrecht in Münster

Wir beraten und vertreten bei allen Fragen der Arzthaftung: Behandlungs- und Aufklärungsfehler, Diagnosefehler, Geburtsschäden, Zahnarzthaftung, Pflegefehler, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche sowie die Auseinandersetzung mit Haftpflichtversicherern und Gutachtern.

Putzo · Früh · Kollegen – Ihre Kanzlei für Arzthaftung in Münster, Servatiiplatz 9 im Iduna-Hochhaus. Rufen Sie uns an unter 0251 41480-0. Bringen Sie zum ersten Gespräch mit, was Sie haben – den Rest fordern wir an.

Sie möchten uns Ihren Fall vorab schildern? Füllen Sie unseren Medizinrecht-Fragebogen aus – Ihre Angaben helfen uns, Ihre Chancen schon im ersten Gespräch konkret einzuschätzen:

Häufige Fragen zur Arzthaftung

Woran erkenne ich, ob ein Behandlungsfehler vorliegt?

Als Laie meist gar nicht sicher – und das müssen Sie auch nicht. Typische Warnzeichen sind ein Verlauf, der deutlich vom Angekündigten abweicht, ausweichende Antworten des Behandlers oder Widersprüche in den Unterlagen. Die fachliche Bewertung übernimmt ein medizinisches Gutachten; wir organisieren den Weg dorthin.

Was kostet mich ein Arzthaftungsverfahren?

Das MD-Gutachten über Ihre gesetzliche Krankenkasse ist kostenfrei, ebenso das Verfahren vor der Gutachterkommission der Ärztekammer. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten in der Regel – die Deckungsanfrage stellen wir. Ohne Versicherung besprechen wir die Kosten offen, bevor etwas entsteht; auch Prozesskostenhilfe kommt in Betracht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von Fehler und Schaden Kenntnis erlangt haben. Weil dieser Zeitpunkt oft umstritten ist, gilt: nicht auf die Frist verlassen, sondern früh handeln. Bei lange zurückliegenden Behandlungen prüfen wir die Verjährung als Erstes.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Alles, was Sie haben: Arztbriefe, OP-Berichte, Entlassungsberichte, Befunde, Fotos, Ihr Gedächtnisprotokoll. Die vollständige Behandlungsdokumentation fordern wir mit anwaltlichem Schreiben an – darauf besteht ein gesetzlicher Anspruch nach § 630g BGB.

Muss ich gegen meinen Arzt vor Gericht ziehen?

In vielen Fällen nicht. Verhandelt wird ohnehin fast immer mit der Haftpflichtversicherung, nicht mit dem Arzt persönlich – und ein erheblicher Teil der Fälle wird außergerichtlich reguliert. Vor Gericht gehen wir dann, wenn es Ihre Ansprüche erfordern.

Sie sind nicht fündig geworden? Melden Sie sich gerne bei uns!

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