Urs Früh
Fachanwalt für Arbeitsrecht

29. Juni 2026 | Allgemein

Wir gratulieren Frau Rechtsanwältin Alexandra Bangert ganz herzlich: Ab sofort trägt sie den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Diesen Titel gibt es nicht geschenkt. Er steht für eine langjährige Spezialisierung, geprüftes Fachwissen und echte Praxiserfahrung. Wer ihn führen darf, hat einen anspruchsvollen Lehrgang absolviert, über Jahre eine erhebliche Zahl arbeitsrechtlicher Fälle bearbeitet und sich zu kontinuierlicher Fortbildung verpflichtet.

Für Sie als Mandantin oder Mandant bedeutet das eine Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht auf höchstem Niveau – bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Arbeitszeugnissen und vor dem Arbeitsgericht. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie für Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf den weiteren gemeinsamen Weg.

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