Ihren Tod können wir nicht verhindern, den familiären Streit danach aber sehr wohl!
Der Tod eines nahen Menschen stellt das Leben von einem Tag auf den anderen auf den Kopf. Neben der Trauer gilt es plötzlich, eine Vielzahl rechtlicher Fragen zu klären: Welches Testament gilt? Wer erbt – und zu welchem Anteil? Was ist mit dem Pflichtteil? Wie erhalte ich die notwendigen Auskünfte über den Nachlass? Und wie komme ich als Erbe oder Erbin ins Grundbuch?
In dieser belastenden und oft unsicheren Zeit stehen wir Ihnen als Anwaltskanzlei für Erbrecht in Münster zur Seite, geben Orientierung und zeigen erbrechtliche Wege zum Neuanfang auf. Profitieren Sie dabei von unserer langjährigen anwaltlichen wie auch notariellen Erfahrung – beides unter einem Dach am Servatiiplatz.
Eine umsichtige Nachlassplanung erfordert bei kleinen wie großen Vermögen die kompetente rechtliche Beratung von Spezialistinnen und Spezialisten. Wir gestalten für Sie das passende Testament oder den Erbvertrag und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille rechtssicher und eindeutig formuliert ist.
So lässt sich Streit unter den Erben von vornherein verhindern – und die Substanz Ihres Nachlasses vor unnötigen erbschaftsteuerlichen Belastungen schützen. Ihre Erben und Erbinnen werden es Ihnen danken.
Ganz besonders im Bereich der Unternehmensnachfolge entscheidet eine frühzeitige Gestaltung über den Fortbestand des Lebenswerks. Wir verbinden erb-, gesellschafts- und steuerrechtliche Überlegungen, um die Übergabe Ihres Unternehmens an die nächste Generation rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll zu strukturieren. So bleibt der Betrieb handlungsfähig und die Familie vor vermeidbaren Konflikten geschützt.
Nach einem Erbfall sind häufig auch streitige Fragen zu klären. Wir machen Pflichtteilsansprüche geltend oder wehren sie ab, setzen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche gegenüber Miterben durch und begleiten Sie bei der Erbauseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft.
Ob gesetzliche oder testamentarische Erbfolge, Vermächtnis oder Pflichtteil – wir vertreten Ihre Interessen in Münster und im Münsterland außergerichtlich wie vor Gericht mit dem gebotenen Nachdruck.
Auch bei der praktischen Abwicklung lassen wir Sie nicht allein. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Erbscheins, bei der Berichtigung des Grundbuchs sowie bei sämtlichen Formalitäten gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden.
Als Kanzlei mit eigenem Notariat begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zur vollständigen Umschreibung des Nachlasses – effizient und aus einer Hand.
Ob vorausschauende Nachlassplanung, Unternehmensnachfolge oder die Durchsetzung Ihrer Rechte als Erbe – bei PUTZO · FRÜH · KOLLEGEN verbinden sich anwaltliche und notarielle Erfahrung zu einer Beratung, die Ihren Nachlass schützt und Streit vermeidet. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei am Servatiiplatz in Münster – telefonisch unter 0251 41480-0.
Sie möchten uns Ihr Anliegen vorab in Ruhe schildern? Füllen Sie unseren Erbrecht-Fragebogen aus – Ihre Angaben landen direkt bei uns, und wir melden uns zeitnah mit einer ersten Einschätzung:
Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehegatten und – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern des Verstorbenen, sofern sie enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Für die Berechnung besteht ein Auskunftsanspruch über den Nachlassbestand.
Nein. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, genügt das gegenüber Grundbuchamt und meist auch Banken – der oft teure und langwierige Erbschein wird dann in der Regel entbehrlich. Das ist einer der praktischen Vorteile der notariellen Nachlassplanung.
Ja, insbesondere bei überschuldetem Nachlass. Die Frist beträgt jedoch nur sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbenstellung. Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden – hier ist schnelles Handeln entscheidend.
Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Vermögenswert – sie sind bei jedem Notar identisch. Dafür erhalten Sie eine rechtssichere Urkunde, die amtlich verwahrt wird und den Erbschein häufig überflüssig macht. Die Kosten nennen wir Ihnen vorab konkret für Ihren Fall.
Zunächst Ansprüche sichern: Auskunft über den Nachlass verlangen, Fristen prüfen, nichts vorschnell unterschreiben. Viele Auseinandersetzungen lassen sich außergerichtlich lösen – etwa durch einen Auseinandersetzungsvertrag. Wo das nicht gelingt, setzen wir Ihre Rechte gerichtlich durch.