Sie haben Probleme bei der Arbeit und überlegen, das Unternehmen zu wechseln? Sie haben ein ungutes Gefühl wegen unverständlicher Klauseln im angebotenen neuen Arbeitsvertrag?
Sie fühlen sich in dem erhaltenen Arbeitszeugnis nicht richtig eingeschätzt? Oder Sie haben eine Abmahnung, vielleicht gar eine Kündigung erhalten?
Dann kommen Sie zu uns. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Unternehmerinnen und Unternehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts – von der Prüfung des Arbeitsvertrages bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht Münster.
Mit Rechtsanwältin Alexandra Bangert, Fachanwältin für Arbeitsrecht, und Rechtsanwalt und Notar Urs Früh, Fachanwalt für Arbeitsrecht, stehen Ihnen gleich zwei ausgewiesene Spezialisten zur Seite, deren besondere Expertise durch die Fachanwaltschaft nachgewiesen ist. Unser Grundsatz: Sie sollen sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können – die rechtliche Auseinandersetzung ist unsere Aufgabe.
Eine Kündigung ist kein Grund zur Resignation, aber ein klares Signal, sofort zu handeln. Denn gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an wirksam – unabhängig davon, wie angreifbar sie inhaltlich gewesen wäre.
Der häufigste und folgenschwerste Fehler ist deshalb das Abwarten. Wir prüfen die formelle Wirksamkeit ebenso wie die Kündigungsgründe, die Sozialauswahl und die Beteiligung des Betriebsrats und entwickeln daraus Ihre Strategie – sei es die Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung. Als Kanzlei am Servatiiplatz vertreten wir Sie in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Münster und in ganz Nordrhein-Westfalen.
Eine Abmahnung ist mehr als ein Verwarnschreiben: Sie bereitet regelmäßig die spätere verhaltensbedingte Kündigung vor. Reagieren Sie deshalb weder vorschnell noch gar nicht.
Wir prüfen, ob der beanstandete Vorwurf zutrifft, hinreichend konkret bezeichnet ist und die Abmahnung überhaupt den formalen Anforderungen genügt. Ist sie unberechtigt, verlangen wir ihre Entfernung aus der Personalakte oder setzen eine Gegendarstellung durch, die dauerhaft zur Akte genommen wird.
Der Arbeitsvertrag bestimmt über Jahre hinweg Ihre Rechte und Pflichten – und viele Klauseln entfalten ihre Wirkung erst im Konflikt. Befristungen, Probezeitregelungen, Ausschlussfristen, Wettbewerbsverbote, Rückzahlungsvereinbarungen für Fortbildungskosten oder Freiwilligkeitsvorbehalte bei Bonuszahlungen sind häufig unwirksam, ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar wäre.
Wir prüfen den Vertrag vor Ihrer Unterschrift und verhandeln, wo Verhandlungsspielraum besteht. Für Unternehmen aus Münster und dem Münsterland gestalten wir Arbeitsverträge, die einer gerichtlichen Kontrolle standhalten.
Der Aufhebungsvertrag erscheint oft als bequemer Ausweg – und ist doch der Schritt mit den weitreichendsten Folgen. Mit der Unterschrift verzichten Sie regelmäßig auf den Kündigungsschutz, und die Agentur für Arbeit verhängt in vielen Fällen eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld.
Unterschreiben Sie daher nichts unter Zeitdruck, auch wenn Ihnen dieser aufgebaut wird. Wir bewerten das Angebot, berechnen die Folgen und verhandeln über Abfindungshöhe, Freistellung, Zeugnisnote und Beendigungszeitpunkt.
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis, das Ihrem beruflichen Fortkommen nicht schadet. Die Zeugnissprache ist jedoch verklausuliert: Formulierungen, die freundlich klingen, bedeuten im Klartext häufig eine unterdurchschnittliche Bewertung.
Auch das Fehlen einzelner Passagen – etwa zum Führungsverhalten oder zur Dankes- und Wunschformel – wird von künftigen Arbeitgebern gelesen. Wir prüfen Ihr Zeugnis auf Note und versteckte Signale und setzen die Korrektur außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Nicht gezahlter Lohn, unbezahlte Überstunden, verweigerte Urlaubsabgeltung oder einbehaltene Boni und Provisionen sind der häufigste Streitpunkt im laufenden Arbeitsverhältnis. Hier ist besondere Eile geboten: Die meisten Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche bereits nach drei Monaten verfallen, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht werden.
Wir beziffern Ihre Forderung, machen sie fristwahrend geltend und setzen sie notfalls gerichtlich durch.
Sie sind selbständig und suchen Unterstützung im Konflikt mit Angestellten oder eine kompetente Beratung bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages? Sie möchten eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen oder benötigen arbeitsrechtliche Begleitung bei der Umstrukturierung Ihres Betriebs?
Wir begleiten Unternehmen bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung, bei Trennungen vom ersten Personalgespräch bis zum Vergleich, bei Betriebsänderungen und Personalabbau sowie in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Gerade bei Kündigungen entscheidet die Vorbereitung über den Ausgang: Formfehler, eine fehlerhafte Sozialauswahl oder eine unterbliebene Betriebsratsanhörung machen jede Kündigung angreifbar.
Wir beraten und vertreten unter anderem bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen, der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnissen, Vergütungs- und Überstundenansprüchen, Urlaubs- und Krankheitsfragen oder bei Fragen zur Befristung. Gleich, worum es geht: Je früher Sie uns einschalten, desto größer ist der Spielraum für Ihre Interessen – und desto sicherer werden Fristen gewahrt.
Putzo · Früh · Kollegen – Ihre Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Münster, Servatiiplatz 9 im Iduna-Hochhaus. Rufen Sie uns an unter 0251 41480-0 oder schildern Sie uns Ihr Anliegen über unsere Online-Erstanfrage – bei Kündigungen melden wir uns aufgrund der laufenden Drei-Wochen-Frist mit Vorrang zurück.
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung fast immer als wirksam – auch wenn sie fehlerhaft war. Kommen Sie deshalb möglichst in der ersten Woche zu uns.
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen jedoch in den meisten Kündigungsschutzverfahren verhandelt – als Faustregel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, verhandelbar nach oben wie unten. Entscheidend ist die Verhandlungsposition, die wir für Sie aufbauen.
Nicht ohne Prüfung – und niemals unter Zeitdruck. Sie verzichten damit regelmäßig auf den Kündigungsschutz und riskieren eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Wir prüfen das Angebot kurzfristig, oft noch am selben Tag.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Versicherung die Kosten in der Regel vollständig – die Deckungsanfrage stellen wir für Sie. Ohne Rechtsschutzversicherung besprechen wir die Kosten transparent im ersten Gespräch, bevor Gebühren entstehen.
Ja, beide Seiten – selbstverständlich nie im selben Konflikt. Gerade weil wir beide Perspektiven aus hunderten Verfahren kennen, wissen wir, wie die Gegenseite denkt und verhandelt.