Dr. Horst Dierksmeier

Dr. Horst Dierksmeier


Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Horst Dierksmeier absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg, München und Münster. Das erste Staatsexamen legte er 1961 in Hamm, das zweite 1965 in Düsseldorf ab. Anschließend promovierte er mit einem kommunalrechtlichen Thema an der Universität Münster.

Nach einer zunächst richterlichen Tätigkeit trat Dr. Dierksmeier 1966 als Rechtsanwalt in die Kanzlei Dr. Gross und Partner ein. 1973 erfolgte seine Ernennung zum Notar. Dieses Amt übte er bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus. Seit 1988 ist er zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Dr. Dierksmeier bearbeitet neben seiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit Probleme des Erbrechts und der Vermögensnachfolge, ferner insbesondere Mandate aus dem Versicherungsrecht, Familienrecht und allgemeinen Zivilrecht.

Dr. Dierksmeier war lange Jahre Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm.
Ferner ist er Mitglied der Arbeitsgemeinschaften „Anwaltsnotariat“ und „Verkehrsrecht“ des DAV und der Union Internationale des Avocats (UIA).

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